Präsidentenwahl – das Recht jeden von uns
Im Januar 2023 war die Präsidentenwahl ein großes Thema auch bei unseren Klienten. Wer
Interesse zeigte und laut Gesetz wählen durfte, durfte dies anhand einer speziellen Wählerliste
direkt in unserer Einrichtung tun.
In der ersten Runde der Präsidentenwahl haben 6 Klienten gewählt, drei von denen haben
direkt von ihren Betten dieses Recht genutzt.
In der zweiten Runde der Präsidentenwahl entschieden sich 4 Klienten für die Möglichkeit zu
wählen, eine von der Klientin wählte von ihrem Bett. Für alle Klienten war es ein großes
Ereignis, denn trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen konnten sie ihr Wahlrecht nutzen
und frei entscheiden, wen sie wählen.